Zitierfähige Version
- Revision von Akzeptkredit vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Akzeptkredit vom 01.02.2018 - 15:30
- Revision von Akzeptkredit vom 21.12.2017 - 16:34
- Revision von Akzeptkredit vom 26.02.2013 - 17:46
- Revision von Akzeptkredit vom 02.03.2010 - 09:33
- Revision von Akzeptkredit vom 11.09.2009 - 10:56
- Revision von Akzeptkredit vom 22.07.2009 - 11:18
- Revision von Akzeptkredit vom 10.05.2008 - 14:22
Akzeptkredit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Wechselkredit, bei dem ein Kreditinstitut gegen Berechnung einer Akzeptprovision einen von ihrem Kunden gezogenen Wechsel akzeptiert (Bankakzept, eigene Akzepte). Die Bank haftet damit für die Einlösung des Wechsels. Spätestens einen Tag vor Fälligkeit des Wechsels hat der Kunde den Wechselbetrag zur Verfügung zu stellen. Akzeptkredite gehören zu den Geschäften der Kreditleihe, bei denen das Kreditinstitut seine (gute) Bonität auf den Wechsel überträgt. Für das Kreditinstitut entsteht nur dann ein Risiko, wenn der Kunde den Betrag nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt. Deshalb stellen Akzeptkredite für Kreditinstitute Eventualverbindlichkeiten dar.
Akzeptkredite werden vor allem im Außenhandel zur Finanzierung von Importgeschäften verwendet (Rembourskredit). Andere Verwendungsmöglichkeiten wie die Verwendung des Bankakzeptes zur Bezahlung von Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen sowie zur Beschaffung liquider Mittel (Finanzwechsel) durch Diskontierung haben heute im Kreditgeschäft an Bedeutung verloren.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon