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Akzeptkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Diskontkredit, Wechselkredit. 1. Begriff: Kredit, den eine Bank gewährt, indem sie innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze (Wechselobligo) vom Kreditnehmer ausgestellte Wechsel akzeptiert (Bankakzept). Durch die Akzeptierung stellt die Bank die eigene Kreditwürdigkeit (Bonität) zur Verfügung (Kreditleihe).

    2. Die Verwendung des Akzeptkredites durch den Kreditnehmer erfolgt
    (1) im Weg der Diskontierung, i.d.R. durch die Akzeptbank oder durch eine andere Bank, womit eine zusätzliche Barkreditgewährung (Diskontkredit) verbunden ist;
    (2) seltener durch direkte Schuldtilgung, indem der Wechsel dem Gläubiger weitergegeben (indossiert) wird.

    3. Akzeptkredit im Bankbetrieb: Der Akzeptkredit schließt für die Bank in sich ein:
    (1) Aktivgeschäft: Der Kunde erscheint als Schuldner unter den Debitoren;
    (2) Passivgeschäft: Sobald das Akzept in Umlauf gelangt, haftet die Bank wechselmäßig als Hauptschuldner. Der Akzeptbetrag ist auf der Passivseite der Bilanz unter eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf einzusetzen.

    4. Bedeutung des Akzeptkredites: Die Vorteile für den Kreditnehmer ergeben sich aus den im Vergleich zum Kontokorrentkredit niedrigeren Kosten (Akzeptprovision; bei anschließender Diskontierung zusätzlich Diskont). Außerdem braucht der Kreditnehmer i.Allg. keine Sicherheiten zu stellen.

    Für das akzeptierende Kreditinstitut ist das Kreditrisiko gering, sofern die Bonität eines Akzeptkreditnehmers relativ hoch ist.

    5. Sonderformen des Akzeptkredites.:
    (1) Beim reinen Handelsgeschäft im eigentlichen Sinn akzeptiert die Bank einen Wechsel (Laufzeit meist 90 Tage) des Käufers zu Gunsten des Verkäufers;
    (2) Valutaakzepte (Akzepte einer ausländischen Bank in fremder Währung) dienen beim Remboursgeschäft zur Finanzierung des Außenhandels.

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