Direkt zum Inhalt

Alleinbezug

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: Verpflichtung des Käufers, die vertraglich bestimmten Waren oder Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit nur beim Lieferanten zu beziehen.

    2. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Alleinbezugsverpflichtungen, die den Wettbewerb spürbar beschränken, unterfallen grundsätzlich dem Verbot des § 1 GWB und Art. 101 AEUV. Eine Gruppenfreistellung ist über die nach § 2 GWB anwendbare Vertikal-GVO bis zu einem Marktanteil des Lieferanten sowie des Abnehmers (Händlers) von jeweils 30 Prozent vorgesehen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com