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amerikanisches Verfahren
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1. Begriff: Seit September 1988 von der Deutschen Bundesbank und seit März 1999 von der Europäischen Zentralbank (Europäisches System der Zentralbanken) angewandte Art der Liquiditätszuteilung bei Zinstendern.
2. Funktionsweise: Beginnend mit den höchsten Gebotssätzen teilt die Zentralbank den Kreditinstituten (auch: Geschäftspartner, Finanzinstitute) beim a.V. Zentralbankguthaben zu ihren individuellen Bietungssätzen zu, und zwar so lange, bis das von ihr vorgesehene Gesamtvolumen an Liquidität erreicht ist. Da die Banken aufgrund ihrer Geldmarktkenntnisse i.Allg. eng beieinander liegende Sätze bieten, sind beim marginalen Zuteilungssatz oft Repartierungen notwendig.
Vgl. auch holländisches Verfahren, Tenderverfahren.
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