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Revision von Anbauten vom 28.02.2013 - 15:38
Anbauten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
als Ergänzung bzw. Erweiterung eines an sich vollständigen Gebäudes erstellte Bauten. Die entstandenen Baukosten werden im Rechnungswesen auf einem bes. einzurichtenden Neubaukonto gesammelt. Nach Fertigstellung der Bauten werden sie auf die in Betracht kommenden Anlagekonten verteilt und über die Nutzungsdauer der Gebäude hinweg abgeschrieben (Abschreibungen).
Vgl. auch Gebäudekosten, Gebäudeabschreibungen.
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