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Anbauten

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    als Ergänzung bzw. Erweiterung eines an sich vollständigen Gebäudes erstellte Bauten. Die entstandenen Baukosten werden im Rechnungswesen auf einem bes. einzurichtenden Neubaukonto gesammelt. Nach Fertigstellung der Bauten werden sie auf die in Betracht kommenden Anlagekonten verteilt und über die Nutzungsdauer der Gebäude hinweg abgeschrieben (Abschreibungen).

    Vgl. auch Gebäudekosten, Gebäudeabschreibungen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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