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ANDEN-Pakt
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1. Begriff und Merkmale: Der Andenpakt wurde gegründet mit der Unterzeichnung des Abkommens von Cartagena (1969). Die Gründungsländer: Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Peru.
2. Ziele: Wirtschaftsgemeinschaft: (a) Abbau der Handelsschranken; (b) gemeinsamer Außenzoll; (c), gemeinsame Industrialisierungsprogramme; (d) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit; (e) Harmonisierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik.
3. Organe: Die Kommission mit Repräsentanten aller Mitgliedsstaaten und die sog. Junta, die sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt, sowie das Parlament und der Gerichtshof.
4. Ergebnis: Anstieg des subregionalen Handels.
5. Probleme: Die Integrationsbemühungen sind auch aufgrund des unterschiedlichen Entwicklungstandes unbefriedigend und die gemeinsamen Industrialisierungsprogramme blieben ohne Erfolg.
6.Veröffentlichungen: Leyes Económicas de los Países Miembros sowie technische Publikationen.
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