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ANDEN-Pakt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Der Andenpakt wurde gegründet mit der Unterzeichnung des Abkommens von Cartagena (1969). Die Gründungsländer: Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien und Peru.

    2. Ziele: Wirtschaftsgemeinschaft: (a) Abbau der Handelsschranken; (b) gemeinsamer Außenzoll; (c), gemeinsame Industrialisierungsprogramme; (d) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit; (e) Harmonisierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

    3. Organe: Die Kommission mit Repräsentanten aller Mitgliedsstaaten und die sog. Junta, die sich aus drei Mitgliedern zusammensetzt, sowie das Parlament und der Gerichtshof.

    4. Ergebnis: Anstieg des subregionalen Handels.

    5. Probleme: Die Integrationsbemühungen sind auch aufgrund des unterschiedlichen Entwicklungstandes unbefriedigend und die gemeinsamen Industrialisierungsprogramme blieben ohne Erfolg.

    6.Veröffentlichungen: Leyes Económicas de los Países Miembros sowie technische Publikationen.

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