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ANDEN-Pakt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Cartagena Agreement, Acuerdo de Cartagena (JUNAC); 1. Gründung und Mitglieder: Prozess der Vereinigung startete 1969 mit der Unterzeichnung des Abkommens von Cartagena (Andenpakt); Reform 1997 im Protokolls von Trujillo und der Gründung der Andengemeinschaft. Gründungsländer sind gewesen: Bolivien, Chile,  Ecuador, Kolumbien und Peru. Venezuela schloss sich 1973 an, trat aber am 22.April 2006 wieder aus. Chile trat 1976 aus dem Andenpakt aus.  Mit diesem Integrationssystem assoziiert sind die Staaten Mexiko, Panama und Chile, sowie die Mitgliedstaaten des Mercosur seit dem 7. Juli 2005.–  2. Ziele: Wirtschaftsgemeinschaft (Abbau der Handelsschranken, gemeinsamer Außenzoll, gemeinsame Industrialisierungsprogramme, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Harmonisierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik

    3. Organe: Kommission (mit Repräsentanten aller Mitgliedstaaten) und Junta (aus drei Mitgliedern); seit 1987 andines Parlament und andiner Gerichtshof.

    4. Ergebnisse: Anstieg des subregionalen Handels, Integrationsbemühungen sind unbefriedigend und gemeinsame Industrialisierungsprogramme blieben ohne durchschlagende Ergebnisse. Heterogenität der wirtschaftlichen Entwicklung erschwert die Integration. Der politische Wille zur stärkeren Integration ist trotz der Grenzkonflikte hoch. Peru, Kolumbien, Ecuador schlossen von Ende 2005 bis 2006  Freihandelsabkommen mit den USA auf bilateraler Basis ab. - 5.Veröffentlichungen: Leyes Económicas de los Países Miembros sowie technische Publikationen.Weitere Informationen unter www.comunidadandina.org.

     

     

     

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