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Revision von Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit vom 19.02.2018 - 16:31

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

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    Seit dem 1.1.2009 sind die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)“ - AHP (herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales; zuletzt: Ausgabe 2008) durch die Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung (Verordnung zur Durchführung des § 1 I und III, des § 30 I und § 35 I des Bundesversorgungsgesetzes vom 10.12.2008, BGBl. I 2008, 2412  m.spät.Änd., und Anlageband zu Ausgabe Nr. 57 vom 15.12.2008 - VersMedV) ersetzt worden. Mithilfe dieser versorgungsmedizinischen Grundsätze wird der Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenrecht und der Grad der Schädigungsfolge (GdS) im sozialen Entschädigungsrecht, der bisher als Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bezeichnet wurde, näher bestimmt (§ 69 I 5 SGB IX, § 30 XVII BVG). Mit der Schaffung der entsprechenden Verordnung kommt der Gesetzgeber der von Rechtsprechung und Literatur erhobenen Forderung nach Verrechtlichung dieser Grundätze nach.

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