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Revision von Anlagekonten vom 28.06.2010 - 15:47
Anlagekonten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Buchführung zusammenfassende Bezeichnung für Konten zur Erfassung des Anlagevermögens (Immaterielles Anlagevermögen, Sachanlagen und Finanzanlagen). Anlagekonten umfassen z.B. "Konzessionen", "unbebaute Grundstücke", "bebaute Grundstücke", "Betriebsgebäude", "Technische Anlagen und Maschinen", " Betriebs- und Geschäftsausstattung", "Fuhrpark”, "Beteiligungen” und "Wertpapiere des Anlagevermögens".
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