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Revision von Anlagekonten vom 05.06.2009 - 13:24
Anlagekonten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Buchführung zusammenfassende Bezeichnung für Konten der Kontenklassen 0 und 1 "Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen” bzw. "Finanzanlagen" des IKR. Anlagekonten umfassen z.B. "Konzessionen", "unbebaute Grundstücke", "bebaute Grundstücke", "Betriebsgebäude", "Technische Anlagen und Maschinen", " Betriebs- und Geschäftsausstattung", "Fuhrpark”, "Beteiligungen”.
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