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anlassbezogene Folgeprotokollierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Reine Baufinanzierungsengagements werden üblicherweise nicht regelmäßig folgeprotokolliert. Meist wird lediglich der Zins- und Tilgungsdienst maschinell überwacht. Anlassbezogen können aber Folgeprotokollierungen sinnvoll und notwendig sein, wenn

    • sich die Sicherheitenposition verschlechtert,
    • sich die Einkommensverhältnisse erkennbar verändern,
    • negative Bonitätsmerkmale (Schufa/ Auskünfte) bekannt werden,
    • sich das Kreditrating verschlechtert.

    Im Rahmen eines strukturierten Kreditprozesses werden anlassbezogene Folgeprotokollierungen entweder vom Kundenberater angestoßen oder vom Back-Office initiiert. Möglicherweise ergibt sich aus der anlassbezogenen Folgeprotokollierung die Notwendigkeit zur Neuordnung des gesamten Kreditengagements. Die anlassbezogene Folgeprotokollierung erhöht die Qualität der erfassten Risikoindikatoren.

    Vgl. auch Folgeprotokollierung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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