Folgeprotokollierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei der Folgeprotokollierung wird anhand aktueller Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation, von Informationen aus dem Kundengespräch und den Erkenntnissen aus dem bisherigen Kundenverhalten von einem Kreditkompetenzträger entschieden und dokumentiert, ob das Kreditengagement fortgeführt werden kann. Falls aufgrund einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung keine Kreditverlängerung erfolgen kann, müssen unverzüglich risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden. Reine Baufinanzierungsengagements werden branchenüblich nicht regelmäßig folgeprotokolliert. Hier wird lediglich der Zins- und Tilgungsdienst überwacht.
Vgl. auch anlassbezogene Folgeprotokollierung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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