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Folgeprotokollierung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei der Folgeprotokollierung wird anhand aktueller Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation, von Informationen aus dem Kundengespräch und den Erkenntnissen aus dem bisherigen Kundenverhalten von einem Kreditkompetenzträger entschieden und dokumentiert, ob das Kreditengagement fortgeführt werden kann. Falls aufgrund einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung keine Kreditverlängerung erfolgen kann, müssen unverzüglich risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden. Reine Baufinanzierungsengagements werden branchenüblich nicht regelmäßig folgeprotokolliert. Hier wird lediglich der Zins- und Tilgungsdienst überwacht.

    Vgl. auch anlassbezogene Folgeprotokollierung.

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    Mindmap "Folgeprotokollierung"

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