anlassbezogene Folgeprotokollierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Reine Baufinanzierungsengagements werden üblicherweise nicht regelmäßig folgeprotokolliert. Meist wird lediglich der Zins- und Tilgungsdienst maschinell überwacht. Anlassbezogen können aber Folgeprotokollierungen sinnvoll und notwendig sein, wenn
- sich die Sicherheitenposition verschlechtert,
- sich die Einkommensverhältnisse erkennbar verändern,
- negative Bonitätsmerkmale (Schufa/ Auskünfte) bekannt werden,
- sich das Kreditrating verschlechtert.
Im Rahmen eines strukturierten Kreditprozesses werden anlassbezogene Folgeprotokollierungen entweder vom Kundenberater angestoßen oder vom Back-Office initiiert. Möglicherweise ergibt sich aus der anlassbezogenen Folgeprotokollierung die Notwendigkeit zur Neuordnung des gesamten Kreditengagements. Die anlassbezogene Folgeprotokollierung erhöht die Qualität der erfassten Risikoindikatoren.
Vgl. auch Folgeprotokollierung.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
anlassbezogene Folgeprotokollierung
ausgehend
eingehend
anlassbezogene Folgeprotokollierung
ausgehend