anlassbezogene Folgeprotokollierung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Reine Baufinanzierungsengagements werden üblicherweise nicht regelmäßig folgeprotokolliert. Meist wird lediglich der Zins- und Tilgungsdienst maschinell überwacht. Anlassbezogen können aber Folgeprotokollierungen sinnvoll und notwendig sein, wenn
- sich die Sicherheitenposition verschlechtert,
- sich die Einkommensverhältnisse erkennbar verändern,
- negative Bonitätsmerkmale (Schufa/ Auskünfte) bekannt werden,
- sich das Kreditrating verschlechtert.
Im Rahmen eines strukturierten Kreditprozesses werden anlassbezogene Folgeprotokollierungen entweder vom Kundenberater angestoßen oder vom Back-Office initiiert. Möglicherweise ergibt sich aus der anlassbezogenen Folgeprotokollierung die Notwendigkeit zur Neuordnung des gesamten Kreditengagements. Die anlassbezogene Folgeprotokollierung erhöht die Qualität der erfassten Risikoindikatoren.
Vgl. auch Folgeprotokollierung.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
anlassbezogene Folgeprotokollierung
ausgehend
eingehend
anlassbezogene Folgeprotokollierung
ausgehend