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- Revision von anlassbezogene Folgeprotokollierung vom 03.06.2013 - 14:37
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- Revision von anlassbezogene Folgeprotokollierung vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von anlassbezogene Folgeprotokollierung vom 21.04.2011 - 13:43
- Revision von anlassbezogene Folgeprotokollierung vom 22.03.2011 - 15:16
anlassbezogene Folgeprotokollierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Reine Baufinanzierungsengagements werden üblicherweise nicht regelmäßig folgeprotokolliert. Meist wird lediglich der Zins- und Tilgungsdienst maschinell überwacht. Anlassbezogen können aber Folgeprotokollierungen sinnvoll und notwendig sein, wenn
- sich die Sicherheitenposition verschlechtert,
- sich die Einkommensverhältnisse erkennbar verändern,
- negative Bonitätsmerkmale (Schufa/ Auskünfte) bekannt werden,
- sich das Kreditrating verschlechtert.
Im Rahmen eines strukturierten Kreditprozesses werden anlassbezogene Folgeprotokollierungen entweder vom Kundenberater angestoßen oder vom Back-Office initiiert. Möglicherweise ergibt sich aus der anlassbezogenen Folgeprotokollierung die Notwendigkeit zur Neuordnung des gesamten Kreditengagements. Die anlassbezogene Folgeprotokollierung erhöht die Qualität der erfassten Risikoindikatoren.
Vgl. auch Folgeprotokollierung.
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