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Revision von Anteilseigner vom 28.02.2013 - 14:50
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff im Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) für Aktionäre, Gesellschafter bzw. Genossen, § 2 MitbestG.
Vgl. auch kapitalistische Unternehmensverfassung.
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