Direkt zum Inhalt

antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher Bezeichnung für Bilanzpositionen zur rechnungsmäßig richtigen Abrechnung von Aufwendungen (antizipative Passiva) und Erträgen (antizipative Aktiva) des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben bzw. Einnahmen führen. Nach § 250 HGB sind diese Posten nicht als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sondern sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz unter den Positionen „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände”  bzw. „Verbindlichkeiten” zu bilanzieren, sofern sich aus den zu Grunde liegenden Geschäftsvorfällen bereits Forderungen bzw. Verbindlichkeiten (ggf. auch Rückstellungen) ergeben haben.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com