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APS

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Generalized System of Preferences (GSP); Handelspräferenzen der Europäischen Union (EU) zu Gunsten zahlreicher solcher Entwicklungsländer, die nicht in eines der Assoziationsabkommen der Union eingebunden sind (spezifische Form von „Aid by Trade”). Dem von der Gemeinschaft seit 1971 gewährten APS liegt eine entsprechende Empfehlung der UNCTAD zugrunde. Andere Industrieländer sind diesem Beispiel inzwischen gefolgt.

    Das Hauptmerkmal des APS-Konzepts besteht darin, dass gewerbliche Erzeugnisse aus den Entwicklungsländern bei der Einfuhr in die EU ein pro Jahr mengenmäßig begrenzter Zollvorteil gewährt wird. Die Zollpräferenz wird ohne Reziprozität gewährt, d.h. Exporte aus der EU in die betreffenden Entwicklungsländer erhalten keine entsprechende Vergünstigung. Das APS stellt eine nach Art. XXIV GATT-(WTO-)Abkommen noch bis Ende 2007 zulässige Ausnahme vom Prinzip der Meistbegünstigung dar.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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