Direkt zum Inhalt

Aufsicht

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Überwachung der Verwaltung durch eine übergeordnete Behörde. Die Aufsicht kann sich sowohl auf die Rechtmäßigkeit als auch auf die Zweckmäßigkeit der überprüften Verwaltungshandlungen erstrecken (Fachaufsicht); in bestimmten Fällen auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit beschränkt (Rechtsaufsicht). Die Dienstaufsicht ist in erster Linie Personalaufsicht, sowohl innerhalb einer Behörde als auch im Verhältnis zu einer nachgeordneten Behörde.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com