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Ausfuhrhändler

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Exporteur; Ausfuhrhandel betreibende Person. Der A. hat zusätzliche Risiken zu übernehmen, z.B. für Valutaveränderungen, lang dauernde (Schiffs-)Transporte, politische Umstürze. Überwiegend nach Absatzgebieten orientiert. Der A. tätigt Käufe und Verkäufe auf eigene Rechnung.

    Anders: Exportkommissionär, Ausfuhragent.

    A. können sich mit allen Geschäftsarten des Welthandels, einschließlich des Speditionsgeschäfts (Ausfuhrsortimentshändler, allgemeiner A.) oder mit bestimmten Warengruppen (Ausfuhrspezialhändler) befassen; A. häufig mit Niederlassungen oder zumindest Korrespondenten in ihren Absatzgebieten.

    I.d.R. unterhalten sie keine eigenen Warenlager, sondern beraten ihre Abnehmer mithilfe von Mustern und Katalogen, die sie z.T. von den Ausfuhragenten erhalten.

    Bei Inanspruchnahme des A. entlastet sich der Hersteller von zahlreichen Schwierigkeiten des Exportgeschäfts, z.B. der Unterhaltung von Exportmusterlagern. Er kann gegen Kasse ab Werk verkaufen und erhält vom A. genaue Anweisungen bez. der Verpackung, Aufmachung und Markierung der Sendungen. Diese Arbeiten werden nur dann vom A. selbst übernommen, wenn er kleine Sendungen zu Sammelladungen aus Frachtersparnisgründen zusammenstellen will.

    A. mit ausreichender Finanzbasis befassen sich darüber hinaus häufig mit Exportwerbung und den verschiedenen Aufgaben der Absatzförderung. Oft gewähren die A. den Auslandskunden Kredit, veranlassen den Binnen- und Seetransport und regeln die Weitergabe der Verschiffungsdokumente.

    Bedeutung: Ihre reiche Erfahrung und Kenntnis der Auslandsmärkte bietet v.a. den Exportartikel erzeugenden Klein- und Mittelbetrieben große Vorteile. Ihre Zahl geht infolge der wachsenden direkten Ausfuhr (Direktausfuhr) zurück.

    Gegensatz: Einfuhrhändler.

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