Direkt zum Inhalt

Ausfuhrpreisbestimmung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    entsprechend der im Rahmen der OECD empfohlenen Regelung (§ 9 II AWG), dass im Ausfuhrgeschäft der Ausführer unter Berücksichtigung der außenwirtschaftlichen Belange der Allgemeinheit die Preise so gestalten soll, dass schädliche Auswirkungen, v.a. Abwehrmaßnahmen des Käufer- oder Verbrauchslandes vermieden werden.

    Vgl. auch Ausfuhrverträge, Exportpreisprüfung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com