Ausfuhrverträge
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Außenwirtschaftsrechts: Rechtsgeschäfte, durch die sich ein Gebietsansässiger (§ 4 I Nr. 5 AWG) zur Lieferung einer Ware nach fremden Wirtschaftsgebieten (§ 4 I Nr. 2 AWG) verpflichtet (§ 9 AWG).
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