Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Aushilfskraft vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Aushilfskraft vom 23.01.2023 - 19:00
- Revision von Aushilfskraft vom 11.01.2021 - 17:24
- Revision von Aushilfskraft vom 08.05.2020 - 11:29
- Revision von Aushilfskraft vom 19.02.2018 - 17:05
- Revision von Aushilfskraft vom 04.10.2017 - 16:28
- Revision von Aushilfskraft vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Aushilfskraft vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Aushilfskraft vom 12.09.2016 - 10:58
- Revision von Aushilfskraft vom 31.08.2015 - 11:31
- Revision von Aushilfskraft vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Aushilfskraft vom 23.10.2013 - 09:47
- Revision von Aushilfskraft vom 28.02.2013 - 14:29
- Revision von Aushilfskraft vom 17.09.2009 - 13:20
- Revision von Aushilfskraft vom 17.07.2009 - 11:39
Aushilfskraft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aushilfe; Person, die von Fall zu Fall für eine im Voraus bestimmte Arbeit von vorübergehender Dauer in ein Dienstverhältnis (Aushilfsarbeitsverhältnis) tritt.
Lohnsteuer: Teilzeitbeschäftigte.
Sozialversicherung: Geringfügige Beschäftigung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon