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Ausschusskosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Kosten, die für den Ausschuss von der Beschaffung bis zum (misslungenen) Produktionsvorgang angefallen sind.
2. Erfassung: Typischerweise werden Ausschusskosten in den Kostenstellen, in denen der Ausschuss entsteht, erfasst und im Rahmen der Kostenträgerrechnung in den Fertigungsgemeinkosten umgelegt. Eine genauere Berücksichtigung der Ausschusskosten muss neben der kostenstellenbezogenen Erfassung eine direkte Zuordnung der Ausschusskosten für die betroffenen Kostenträger vornehmen.
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