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Ausweispflicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Pflicht, einen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Ausweispflicht besteht gemäß § 1 des Gesetzes über Personalausweise i.d.F. vom 21.4.1986 (BGBl I 548) m.spät.Änd. für alle über 16 Jahre alten Personen im Bundesgebiet. Als Ausweis wird nur der sog. Bundespersonalausweis oder der Reisepass anerkannt.

    Verstöße gegen die Ausweispflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 5). Ausweispflicht besteht auch für Ausländer.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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