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Ausweispflicht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Pflicht, einen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen. Ausweispflicht besteht gemäß § 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) vom 18.6.2009 (BGBl I 1346) für alle über 16 Jahre alten Deutschen, die der allg. Meldepflicht unterliegen oder, falls sie ihr nicht unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Ausweis wird nur der sog. Bundespersonalausweis oder der Pass im Sinne des § 1 II des Passgesetzes anerkannt.
Verstöße gegen die Ausweispflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 32). Ausweispflicht besteht auch für Ausländer.
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