Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ausweisung vom 19.10.2017 - 14:39
Ausweisung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet. Zulässig u.a., wenn der Aufenthalt eines Ausländers die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Einzelne Ausweisungsgründe und -beschränkungen in den §§ 53-56 AufenthG. Die Ausweisung begründet die Pflicht zur Ausreise.
Vgl. auch Abschiebung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon