Ausweisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verweisung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet. Zulässig u.a., wenn der Aufenthalt eines Ausländers die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Einzelne Ausweisungsgründe und -beschränkungen in den §§ 53-56 AufenthG. Die Ausweisung begründet die Pflicht zur Ausreise.
Vgl. auch Abschiebung.
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