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Bahnfrachtgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beförderung von Gütern im Bahnverkehr. Abschluss des Frachtvertrages mit der Annahme des Gutes und des zugehörigen Frachtbriefs durch die Bahn. Voraussetzung: Erfüllung der Beförderungsbedingungen nach Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und Eisenbahn-Tarif. Es entstehen Rechte des Absenders und des Empfängers.

    Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) gilt bei Frachtverkehr mit durchgehenden Frachtbriefen zwingend.

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