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Revision von Bankier vom 07.09.2009 - 15:29
Bankier
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Der Bankgeschäfte betreibende Einzelkaufmann im Gegensatz zu den in Gesellschaftsform betriebenen Banken.
Die Bezeichnung Bankier darf i.Allg. nur von Kreditinstituten geführt werden (§ 39 KWG).
2. Nach Sprachgebrauch auch Kaufleute, die für ihr Bankgeschäft die Rechtsform einer OHG oder KG gewählt haben, sowie Vorstandsmitglieder einer Aktienbank.
Vgl. auch Privatbankier.
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