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Barzahlungspreis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff bei Abzahlungsgeschäften, Preis der Ware, den der Käufer zu entrichten hätte, wenn spätestens bei Übergabe der Sache der Preis in voller Höhe fällig wäre (§ 502 I Nr. 1 BGB).

    Gegensatz: Teilzahlungspreis.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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