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Bausparverträge für Firmen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einige Bausparkassen bieten inzwischen auch Bausparverträge für Firmen an. Die Firma wird Bausparer und spart das erforderliche Bausparguthaben sofort an. Nach Zuteilung des Bausparvertrages kann das Unternehmen den Darlehensanspruch auf seine Mitarbeiter (als eine Art Arbeitgeberdarlehen) aufteilen, die damit eine zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber zur Anschaffung von Wohneigentum erhalten. Im Vergleich zu anderen Sozialleistungen fallen geringere Kosten an, die Kreditvergabe (Objekt- und Bonitätsprüfung) erfolgt durch die Bausparkasse, der Unternehmer hat natürlich auch keinerlei Ausfallrisiko. Der Arbeitnehmer erhält ohne die eigentlich notwendige Vorsparzeit günstiges Baugeld. Die Darlehenszinsen sind für die gesamte Laufzeit festgeschrieben, Sondertilgungen sind dennoch jederzeit möglich. Die Zusatzleistung des Arbeitgebers ist lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, wenn der effektive Jahreszins mindestens 5 Prozent p.a. beträgt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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