Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Belastung eines Bruchteileigentums vom 03.06.2013 - 15:03
Belastung eines Bruchteileigentums
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit einer Reallast nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht. Außer in den Fällen nach § 3 VI der Grundbuchordnung können Bruchteile nur mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet werden, wenn sie ebenfalls in dem Anteil eines Miteigentümers bestehen (§§ 1106, 1114 BGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon