Belastung eines Bruchteileigentums
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit einer Reallast nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht. Außer in den Fällen nach § 3 VI der Grundbuchordnung können Bruchteile nur mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet werden, wenn sie ebenfalls in dem Anteil eines Miteigentümers bestehen (§§ 1106, 1114 BGB).
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Belastung eines Bruchteileigentums
ausgehend