Zitierfähige Version
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 23.01.2023 - 18:31
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 11.01.2021 - 17:06
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 06.04.2020 - 18:53
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 04.10.2017 - 16:28
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 12.09.2016 - 10:58
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 31.08.2015 - 11:40
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 23.10.2013 - 10:02
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 21.02.2013 - 15:43
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 17.09.2009 - 13:21
- Revision von Bemessungsgrundlage vom 08.06.2009 - 13:50
Bemessungsgrundlage
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Steuerrecht:
Technisch-physische oder wirtschaftlich-monetäre Größe, auf die der Steuertarif angewandt wird (Besteuerungsgrundlage); das quantifizierbare Steuerobjekt bildet die Bemessungsgrundlage. Bei Anknüpfung an technisch-physische Größen (z.B. kg, Kopf, Stück, Liter) ergeben sich keine Schwierigkeiten bei der Erfassung und Abgrenzung der Bemessungsgrundlage (Mengensteuer); bei wirtschaftlich-monetären Größen (d.h. mit Preisen bewertet) tritt das Problem der Inflationsabhängigkeit (Nominal- oder Realwertbesteuerung) auf (Wertsteuer), dem mit einer Deflationierung oder Indexierung begegnet werden kann. Je umfassender die Größen werden (von einem Güterpreis zu Umsätzen, zu Einkommens- und Vermögensgrößen), desto differenzierter wird die Erfassung: Einer vollständigen Erfassung des Einkommens muss eine eindeutige Abgrenzung des Begriffs zugrunde liegen, dieser ist jedoch umstritten (Einkommen); Ermittlung, entsprechende Periodisierung und Bewertung (bes. bei Vermögenswerten von Bedeutung) des Einkommens führen zu Schwierigkeiten bei der Beschreibung der Bemessungsgrundlage.
II. Sozialversicherungsrecht:
Rentenbemessungsgrundlage, Beitragsbemessungsgrenze, Grundlohn.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon