Direkt zum Inhalt

Berliner Testament

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemeinschaftliches Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen mit der Maßgabe, dass der Nachlass nach dem Tod des Längstlebenden als Einheit an Dritte, z.B. die gemeinsamen Kinder, fallen soll.

    Gegensatz: Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Vorerben und z.B. der Abkömmlinge als Nacherben.

    Im Zweifel ist die gegenseitige Erbeinsetzung als Berliner Testament auszulegen (§ 2269 BGB). Lebenspartner können ebenfalls ein solches Testament errichten (§ 10 IV LPartG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com