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Berufsbildung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Berufsbildung bezeichnet jenen Sektor des Bildungssystems, der auf die Vermittlung von Qualifikationen und normativen Orientierungen für Berufstätigkeiten in abgegrenzten Funktions- und Positionsfeldern des Beschäftigungssystems gerichtet ist. Die heute übliche Verwendung des Begriffs schließt die akademischen Ausbildungsgänge aus. Berufsbildung erfolgt außerhalb des allgemein bildenden Schulwesens an vielfältigen Einrichtungen des Berufsbildungssystems, v.a. als Berufsausbildung, als berufliche Weiterbildung und in verschiedenen Schulformen des beruflichen Schulwesens.
2. Rechtliche Grundlagen: Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HandwO) sowie Schulgesetze und Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer.
3. Ziel: Entsprechend der berufsqualifikatorischen Funktion steht in den Organisationsformen der Berufsbildung die Vermittlung fachtheoretischer und fachpraktischer Inhalte im Vordergrund; sie werden in unterschiedlichem Maß durch Inhalte des allgemein bildenden Fächerkanons ergänzt.
Wesentlich für den derzeitigen Status der Berufsbildung ist die Tatsache, dass ihre formalen Abschlüsse zwar prinzipiell den Zugang zu bestimmten Funktionen im Beschäftigungssystem eröffnen, sie jedoch traditionell nur in begrenztem Umfang Anschluss an das allgemeine Berechtigungswesen (allgemein bildende Abschlüsse, bes. allgemeine Hochschulreife) ermöglichen. Soweit in den vergangenen Jahren die Gleichstellung beruflicher Abschlüsse mit Berechtigungen allgemein bildender Schulen erreicht wurde, ließ sich dies nur über die verstärkte Aufnahme allgemein bildender Fächer zulasten berufsbezogener Inhalte durchsetzen. Hintergrund dieser Problematik ist die traditionelle Diskreditierung der Berufsbildung gegenüber einer als zweckfreier Menschenbildung verstandenen „Allgemeinbildung”.
4. Im Zusammenhang der pädagogischen Theoriebildung und der bildungspolitischen Diskussion kennzeichnet der Begriff Berufsbildung eine bestimmte Qualität personaler Entwicklung unter dem Einfluss berufsbezogener Lerninhalte und Lernumwelten. Die Frage nach der Bestimmung und Bewertung dieser Qualität im Vergleich zur „Allgemeinbildung” ist eng verknüpft mit der Entstehung und Entwicklung des deutschen Bildungsbegriffs. Sie hat die Ausformung des Bildungswesens im 19. und frühen 20 Jh. wesentlich bestimmt und war für die heutige dualistische Struktur des Bildungssystems (duale Berufsbildung) prägend. Zugleich bietet sie den Anknüpfungspunkt für eine umfassende Kritik an diesem Dualismus, die in der programmatischen Forderung nach „Gleichwertigkeit trotz Andersartigkeit” von Berufsbildung und „Allgemeinbildung” zum Ausdruck kommt.
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