Zitierfähige Version
- Revision von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 19.02.2018 - 16:19
- Revision von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 15.11.2017 - 17:32
- Revision von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 19.10.2017 - 14:39
- Revision von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 22.07.2014 - 15:23
- Revision von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 21.10.2010 - 12:46
- Revision von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 17.09.2009 - 15:39
- Revision von Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 08.06.2009 - 10:50
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Gesetz vom 23.3.2005 (BGBl. I 931) m.spät.Änd. und zahlreichen Verordnungen zur Ausbildung bestimmter Berufe, regelt Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung.
Ausgenommen:
(1) Berufsbildung in den berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder untersteht;
(2) Berufsbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und auf Kauffahrteischiffen, soweit es sich nicht um Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt.
Für die Berufsbildung im Handwerk gilt z.T. das Berufsbildungsgesetz (z.B. Vorschriften über den Berufsausbildungsvertrag), z.T. die Handwerksordnung (HandwO), die weitgehend dem Berufsbildungsgesetz angepasst ist.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon