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Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Definition: Was ist "Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)"?
Organisationsform der Grundstufe der Berufsausbildung, in der eine berufliche Grundbildung auf Berufsfeldbreite (Berufsfeld) vermittelt wird und zugleich die allgemeinen Fächer der Sekundarstufe I fortgeführt werden. Es ist für Ausbildungsberufe, die dem Berufsfeld zugeordnet sind, Grundlage einer folgenden Fachbildung. Das Berufsgrundbildungsjahr dauert ein Jahr und wird in einigen Bundesländern und einigen Berufsfeldern in beruflichen Vollzeitschulen oder in der dualen Berufsbildung durchgeführt.

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    1. Begriff: Organisationsform der Grundstufe der Berufsausbildung, in der eine berufliche Grundbildung auf Berufsfeldbreite (Berufsfeld) vermittelt wird und zugleich die allgemeinen Fächer der Sekundarstufe I fortgeführt werden. Es ist für Ausbildungsberufe, die dem Berufsfeld zugeordnet sind, Grundlage einer folgenden Fachbildung. Das Berufsgrundbildungsjahr dauert ein Jahr und wird in einigen Bundesländern und einigen Berufsfeldern in beruflichen Vollzeitschulen oder in der dualen Berufsbildung durchgeführt.

    2. Ziele:
    (1) Erhöhung der beruflichen Mobilität und Flexibilität durch Entspezialisierung;
    (2) Hinausschieben der speziellen Berufswahl durch gestufte Berufswahlentscheidung;
    (3) Systematisierung und Pädagogisierung durch produktionsunabhängige Grundbildung;
    (4) Ausgleich qualitativer und quantitativer Schwankungen im Ausbildungsplatzangebot;
    (5) bessere Verknüpfung von theoretischem und praktischem Lernen.

    3. Organisation/Curriculum: Grundlage des Berufsgrundbildungsjahrs ist die Gruppierung von Ausbildungsberufen zu einigen Berufsfeldern sowie eine weitere Schwerpunktbildung innerhalb von Berufsfeldern. Der Unterricht umfasst einen berufsfeldübergreifenden und einen berufsfeldbezogenen

    fachtheoretischen und fachpraktischen

    Lernbereich; im zweiten Ausbildungshalbjahr erfolgt ggf. eine Spezialisierung innerhalb der Berufsfeldschwerpunkte. Die Rahmenlehrpläne für den berufsfeldbezogenen Bereich werden von der Kultusministerkonferenz in Abstimmung mit der Bundesregierung erarbeitet.

    4. Anrechnung: Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundbildungsjahres wird:
    (1) Mit einem Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet, wenn der gewählte Ausbildungsberuf dem Berufsfeld und ggf. dem Schwerpunkt innerhalb des Berufsfeldes zugeordnet ist, in dem das Berufsgrundbildungsjahr durchgeführt wurde;
    (2) mit einem halben Jahr angerechnet, wenn der Ausbildungsberuf innerhalb des entsprechenden Berufsfeldes, jedoch außerhalb des jeweiligen Schwerpunktes angesiedelt ist .

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