Zitierfähige Version
- Revision von Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vom 19.02.2018 - 16:19
- Revision von Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vom 15.11.2017 - 17:32
- Revision von Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vom 19.10.2017 - 14:39
- Revision von Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vom 22.07.2014 - 15:23
- Revision von Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vom 21.10.2010 - 12:46
- Revision von Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vom 17.09.2009 - 13:21
- Revision von Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vom 08.06.2009 - 10:50
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Organisationsform der Grundstufe der Berufsausbildung, in der eine berufliche Grundbildung auf Berufsfeldbreite (Berufsfeld) vermittelt wird und zugleich die allg. Fächer der Sekundarstufe I fortgeführt werden. Es ist für Ausbildungsberufe, die dem Berufsfeld zugeordnet sind, Grundlage einer folgenden Fachbildung. Das Berufsgrundbildungsjahr dauert ein Jahr und wird in einigen Bundesländern und einigen Berufsfeldern in beruflichen Vollzeitschulen oder in der dualen Berufsbildung durchgeführt.
2. Ziele:
(1) Erhöhung der beruflichen Mobilität und Flexibilität durch Entspezialisierung;
(2) Hinausschieben der speziellen Berufswahl durch gestufte Berufswahlentscheidung;
(3) Systematisierung und Pädagogisierung durch produktionsunabhängige Grundbildung;
(4) Ausgleich qualitativer und quantitativer Schwankungen im Ausbildungsplatzangebot;
(5) bessere Verknüpfung von theoretischem und praktischem Lernen.
3. Organisation/Curriculum: Grundlage des Berufsgrundbildungsjahrs ist die Gruppierung von Ausbildungsberufen zu einigen Berufsfeldern sowie eine weitere Schwerpunktbildung innerhalb von Berufsfeldern. Der Unterricht umfasst einen berufsfeldübergreifenden und einen berufsfeldbezogenen
fachtheoretischen und fachpraktischen
Lernbereich; im zweiten Ausbildungshalbjahr erfolgt ggf. eine Spezialisierung innerhalb der Berufsfeldschwerpunkte. Die Rahmenlehrpläne für den berufsfeldbezogenen Bereich werden von der Kultusministerkonferenz in Abstimmung mit der Bundesregierung erarbeitet.
4. Anrechnung: Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundbildungsjahres wird:
(1) Mit einem Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet, wenn der gewählte Ausbildungsberuf dem Berufsfeld und ggf. dem Schwerpunkt innerhalb des Berufsfeldes zugeordnet ist, in dem das Berufsgrundbildungsjahr durchgeführt wurde;
(2) mit einem halben Jahr angerechnet, wenn der Ausbildungsberuf innerhalb des entsprechenden Berufsfeldes, jedoch außerhalb des jeweiligen Schwerpunktes angesiedelt ist .
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon