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Beschäftigungsgrad

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Volkswirtschaftslehre:

    1. Begriff: Auslastungsgrad des in einer Volkswirtschaft vorhandenen Erwerbspersonenpotenzials, d.h. Zahl der im Inland Beschäftigten (oder Erwerbstätigen) in Prozent des Erwerbspersonenpotenzials. Umgekehrt gibt eine modifizierte Arbeitslosenquote (Zahl der registrierten Arbeitslosen und stille Reserve in Prozent des Erwerbspersonenpotenzials) den Grad der Unterbeschäftigung an.

    2. Bedeutung: a) Der Beschäftigungsgrad stellt eine Maßzahl für das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsniveau dar. Unter Berücksichtigung nicht-konjunktureller Arbeitslosigkeit kann auch schon ein Wert unter 100 Prozent als Vollbeschäftigungsgrad angesehen werden.

    b) Da der Beschäftigungsgrad den Auslastungsgrad des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials mitbestimmt, wird er zunehmend als Beschäftigungsindikator verwendet.

    II. Industriebetriebslehre:

    Verhältnis von Ist- zu Vollbeschäftigung, ausgedrückt durch den Koeffizienten:

    Vollbeschäftigung ist der Beschäftigungsstand, bei dem die Ausbringung bei gleichbleibender Anlagendimensionierung (Kapazität) auf Dauer nicht mehr gesteigert werden kann.

    III. Plankostenrechnung:

    Verhältnis von Ist-Bezugsgröße zu Plan-Bezugsgröße.

    Vgl. auch Abweichungen.

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