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Beschaffungspreispolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Instrumente des Handelsmarketing mit zentraler Bedeutung, da die Warenkosten häufig mehr als 60 bis 70 Prozent der Kosten des Handelsbetriebes (Handlungskosten) betragen.

    1. Ziel ist der günstigste Wareneinstandspreis unter Beachtung von Produktqualität und Beschaffungssicherheit.

    2. Konditionen: Die Bedingungen, zu denen der Kaufpreis zu entrichten ist, erstrecken sich auf Zahlungszeitpunkte (Vorauszahlungen, Kreditfristen, Stundungen, Raten) und Höhe von Skonti, Rabatten und Zinsen. Im Handel werden vom Lieferanten häufig zusätzlich einmalige Zahlungen und weitere Dienstleistungen gefordert: Regalmiete, Schaufenstermiete, Werbekostenzuschüsse, Eröffnungsrabatte, kostenlose Regalpflege, Bereitstellung von Displaymaterial oder von Propagandisten.

    Vgl. auch Gemeinsame Erklärung.

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