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Betriebseröffnung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäftseröffnung. 1. Allgemein: Gewerbeanmeldung.

    2. Steuerrecht: Die Betriebseröffnung muss dem Finanzamt bzw. der Gemeinde, in dessen Bezirk die Betriebseröffnung erfolgt, nach amtlichen Vordruck angezeigt werden (§ 138 I AO).

    Begründung von Betriebsvermögen: Bewertung in der Eröffnungsbilanz nach § 6 I Nr. 6 EStG.

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