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Betriebseröffnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftseröffnung. 1. Allgemein: Gewerbeanmeldung.
2. Steuerrecht: Die Betriebseröffnung muss dem Finanzamt bzw. der Gemeinde, in dessen Bezirk die Betriebseröffnung erfolgt, nach amtlichen Vordruck angezeigt werden (§ 138 I AO).
Begründung von Betriebsvermögen: Bewertung in der Eröffnungsbilanz nach § 6 I Nr. 6 EStG.
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