Direkt zum Inhalt

Betriebseröffnung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäftseröffnung. 1. Allgemein: Gewerbeanmeldung.

    2. Steuerrecht: Die Betriebseröffnung muss der Gemeinde, in der die Betriebseröffnung erfolgt, mittels amtlichem Vordruck mitgeteilt werden (§ 138 Abs. 1 AO). Die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das zuständige Finanzamt.

    Begründung von Betriebsvermögen: Bewertung in der Eröffnungsbilanz nach § 6 I Nr. 6 EStG.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com