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Revision von betriebsnotwendiges Vermögen vom 05.06.2009 - 12:59

betriebsnotwendiges Vermögen

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    Hilfsgröße zur Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals (Betriebsnotwendigkeit, betriebsnotwendiges Kapital). Das betriebsnotwendige Vermögen besteht aus der Summe von Vermögensanteilen des Anlage- und des Umlaufvermögens, die der Leistungserstellung dienen. Diejenigen Vermögensteile, die nicht ausschließlich dem Betriebszweck dienen, werden eliminiert, z.B. landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (bei nicht landwirtschaftlichem Betriebszweck), Wohngebäude oder langfristig stillgelegte Anlagen, Wertpapiere des Umlaufvermögens, langfristige Bankguthaben, überhöhte Liquiditätsreserven. Die Teile des Anlagevermögens werden bewertet mit den kalkulatorischen Restwerten (Abschreibung); das Umlaufvermögen mit dem kalkulatorischen Mittelwert (Buchwert).

    Anders: Betriebsvermögen (steuerrechtlicher Begriff).

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