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Betriebsvergleich
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
- Begriff/Aufgabe
- Arten
- Materielle/formelle Voraussetzungen
- Aussagewert/Bedeutung
- Einfluss auf die Kostenrechnung
Begriff/Aufgabe
Unter Betriebsvergleich versteht man das systematische, nach bestimmten Methoden durchgeführte Vergleichen betrieblicher Größen zur Beurteilung wirtschaftlicher Tatbestände. Der Betriebsvergleich ist ein Hilfsmittel zur Planung, Kontrolle und Steuerung des Betriebsgeschehens. Gegenstand des Betriebsvergleichs können sowohl unterschiedliche lokale Bereiche als auch einzelne betriebliche Funktionen, in Sonderfällen bestimmte Investitionen oder Branchen sein. Als aktueller Begriff für Betriebsvergleich findet sich zunehmend der des Benchmarking.
Arten
1. Einbetrieblicher Vergleich (Selbstvergleich): Das Vergleichsmaterial stammt aus einem Vergleichsbereich (Betrieb, Werk, Unternehmen, Betriebsteil). Er kann durchgeführt werden als: a) Zeitvergleich: Vergleich von Zahlen gleichen Charakters verschiedener Perioden oder Stichtage aus demselben Betrieb.
b) Soll-Ist-Vergleich: Verfeinerung des Zeitvergleichs; das zu vergleichende Zahlenmaterial besteht nicht nur aus Effektivgrößen verschiedener Perioden, sondern es werden geplante und geschätzte Ziffern, d.h. Sollziffern einerseits, und die effektiven Ziffern, d.h. die Istziffern andererseits, die sich beide auf dasselbe Objekt und denselben Zeitpunkt bzw. Zeitraum beziehen, verglichen.
2. Zwischenbetrieblicher Vergleich: Betriebliche Größen aus verschiedenen Bereichen (Betriebsabteilungen, Werke, Unternehmen) werden verglichen. Diese haben i.Allg. die gleichen funktionalen Aufgaben, unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Unternehmen verschiedener Branchen verglichen werden. Die zwischenbetrieblichen Vergleiche umfassen alle Zahlengrößen oder verbalen Äußerungen aus unterschiedlichen Bereichen der gleichen Ebene, gleich ob Größen eines bestehenden oder solche eines gedachten, konstruierten „Betriebes”. Das Zahlenmaterial braucht sich nicht nur auf eine Rechnungsperiode oder einen Zeitpunkt zu beziehen, sondern es kann sich auch auf Zahlen einer Zeitfolge oder mehrerer Zeitpunkte erstrecken.
3. Zwischenbetriebliche Vergleiche nach der Art des Ausgangsmaterials: a) Vergleiche aufgrund von Größen der laufenden Rechnung:
(1) Vergleich konkreter Betriebe (Zahlenmaterial aus zwei oder mehreren Betrieben, Werken, Arbeitsplätzen, Unternehmen etc.) gleicher Leistungserstellung oder unterschiedlicher Leistungserstellung, z.B. Unternehmen verwandter Branchen.
Inhalte: (a) Vergleiche finanzwirtschaftlicher Art z.B. Bilanzvergleiche, Liquiditätsvergleiche, Vergleiche der Finanzstruktur im Hinblick auf die finanzielle Stabilität (Vermögensstrukturvergleiche, Kapitalstrukturvergleiche, Vergleiche der Investition und deren Deckung); (b) Vergleiche von Aufwands- und Ertragsgrößen bzw. Konten- und Erlösgrößen wie Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgervergleiche, Ertrags-, Umsatz- und Erfolgsvergleiche; (c) Vergleiche sonstiger wichtiger Größen wie Produktivität, Rentabilität, Umschlagziffern, Belegschaft, Wachstum (Vergleiche der Substanz der Kapazität, der Selbstfinanzierung).
(2) Kennziffernvergleich: Vergleich von Zahlen eines konkreten Betriebes mit zweigwirtschaftlichen Kennziffern (z.B. Zahlen eines Betriebes A mit dem Durchschnitt aus den Zahlen der Betriebe A–Z, die der gleichen Branche angehören) oder Kennziffern einer Branche mit Kennziffern einer anderen Branche.
b) Vergleiche mithilfe von geschätzten bzw. vorkalkulierten Größen (bes. Struktur- und Verfahrensvergleiche, „Modellrechnungen”). Bei der Durchführung von Struktur- und Verfahrensvergleichen reichen Größen der Vergangenheit i.Allg. nicht aus. Es müssen zusätzlich geschätzte bzw. vorkalkulierte Größen eingesetzt werden. Bei einem solchen fiktiven Vergleich können Zahlen gedanklich konstruierter „Betriebe” untereinander mit geschätzten oder mit effektiven Zahlen konkreter Betriebe verglichen werden. Die Vergleichsobjekte können unterschiedlich sein. Im Mittelpunkt stehen: Vergleiche finanzwirtschaftlicher Art, Vergleiche zur Festlegung bzw. Änderung technischer und organisatorischer Maßnahmen, zur Festlegung bzw. Änderung des Produktionsprogramms, zur Feststellung der optimalen Betriebsgröße, zur Beurteilung des Standortes, Steuerbelastungsvergleiche, Investitionsvergleiche. Vergleichsrechnungen dieser Art, die nicht laufend, sondern nur ad hoc zur Fundierung wichtiger betriebspolitischer Entscheidungen durchgeführt werden, sind in vielen Fällen wichtiger als laufende Vergleichsrechnungen, die eine Vielzahl von Relationen bringen, ohne immer einen großen Aussagewert zu haben.
4. Zwischenbetriebliche Vergleiche nach Qualität und Kontrollmöglichkeit des Vergleichsmaterials: a) Interne Betriebsvergleiche liegen vor, wenn die untersuchende Stelle Einfluss hat auf die Art der Erfassung und Zusammenstellung des Zahlenmaterials und wenn gleichzeitig auch eine Kontrolle des Zahlenmaterials ohne Einschränkung möglich ist. Typisch sind hier detaillierte Kostenstellen- und Kostenträgervergleiche.
b) Der externe Betriebsvergleich arbeitet entweder nur mit veröffentlichten, also jedermann zugänglichen Informationen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Wochenbericht, Quartalsausweise, sonstige Berichte in der Presse, Jubiläumsschriften) oder mit Informationen, die die untersuchende Stelle durch Fragebogen (Enqueten) und Rückfragen erhält, wobei die Zahlen i.d.R. freiwillig gegeben werden, in jedem Fall aber der Vergleichsstelle die Kontrollmöglichkeit fehlt.
Vgl. auch Benchmarking.
Materielle/formelle Voraussetzungen
Kosten und Erlöse, Kapitalstruktur und Vermögensaufbau eines Betriebes werden durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die z.T. ihre Wirkung im Zeitablauf ändern oder aber von Unternehmen zu Unternehmen mit unterschiedlichem Gewicht auftreten. Die Vergleichbarkeit wird durch diese Faktoren gestört. Ob sie bei betriebsvergleichenden Arbeiten als Störungsfaktoren zu eliminieren sind oder nicht, hängt vom jeweiligen Vergleichszweck ab. Würde überhaupt keine Eliminierung dieser Faktoren vorgenommen, wäre ein aussagefähiges Ergebnis bei den meisten Vergleichen nicht möglich; würde man alle Unterschiede ausschalten, wäre ein Vergleich nicht sinnvoll. Die Eliminierung der Störungsfaktoren erfolgt durch Gruppenbildung (nur Betriebe gleicher Merkmalsausprägung, z.B. gleicher Größe, werden verglichen) oder durch kalkulatorischen Ausgleich (z.B. kalkulatorische Löhne für mithelfende Angehörige). Die Möglichkeiten der Gruppenbildung sind meist durch die Anzahl der Vergleichsbetriebe eng begrenzt, der kalkulatorische Ausgleich ist mit Schätzungsproblemen verbunden (z.B. Umfang und Wert der Mithilfe von Angehörigen).
1. Materielle Voraussetzungen: Was im Einzelfall als Störungsfaktor anzusehen ist, hängt vom jeweiligen Zweck des Vergleichs ab. Die Vergleichbarkeit bei zwischenbetrieblichen Vergleichen kann bes. behindert werden durch folgende Faktoren: unterschiedlicher Beschäftigungsgrad, unterschiedliche Menge einheitlicher Leistungen (Spezialisierung), unterschiedliche Preise der Verbrauchs- und Absatzgüter, unterschiedliche Produktionstechnik, unterschiedliche Belegschaftsstruktur, unterschiedliches Produktionsprogramm, unterschiedliche Produktionstiefe und Betriebsgröße, unterschiedlicher Standort und unterschiedliche Unternehmungsform und Finanzstruktur.
2. Formelle Voraussetzungen: Um eine sinnvolle Vergleichstätigkeit zu ermöglichen, müssen das Prinzip gleichartiger Erfassung des Ausgangsmaterials (einheitliche Benennung und Abgrenzung der wichtigsten Begriffe, Normalisierung der formellen Gestaltung des Werteflusses) und das Prinzip gleichartiger Bewertung soweit möglich befolgt sein. Bes. Schwierigkeiten ergeben sich bei Vergleichen von Betrieben aus verschiedenen Staaten wegen der fehlenden Einheitlichkeit der begrifflichen und inhaltlichen Abgrenzung von Vergleichsgrößen und der unterschiedlichen Bewertungsvorschriften. Störungen durch unrealistische Wechselkurse können durch den Vergleich von Verhältnisziffern ausgeräumt werden.
Aussagewert/Bedeutung
1. Das Ergebnis des Betriebsvergleichs besteht in der Vergleichsaussage, und zwar in einer für den jeweiligen Vergleichszweck relevanten Aussage über die Vergleichsobjekte. Man darf die Vergleichsaussage weder leichtfertig verallgemeinern und Ergebnisse herauslesen wollen, die der Vergleich nicht bietet, noch darf man wegen des begrenzten Erkenntniswertes ihren Wert überhaupt leugnen.
2. Bei der Auswertung müssen die speziellen Bedingungen des eigenen Betriebes im Vergleich zu den anderen an der Erhebung beteiligten Betrieben berücksichtigt werden. Häufig wird es nicht ausreichen, eine Vergleichsziffer isoliert zu betrachten, es wird vielmehr erst durch gleichzeitigen Vergleich mehrerer Größen möglich sein, bei der Auswertung zu einem fundierten Urteil zu gelangen. Die Auswertung von Vergleichsergebnissen kann für verschiedene Stellen und Institutionen vorgenommen werden, für die Betriebsvergleiche eine Bedeutung haben.
3. Zu unterscheiden ist die Auswertungsmöglichkeit:
(1) Für einen Betrieb, der zu den Vergleichsbetrieben gehört, und zwar sowohl für die laufende Betriebsführung als auch für einmalige größere betriebspolitische Entscheidungen;
(2) für Dritte, die mit den Betrieben in engerer Verbindung stehen: Eigen-, Fremdkapitalgeber, Lieferanten, Wirtschaftsverbände etc.;
(3) für Entscheidungen der staatlichen Wirtschafts-, Sozial-, Kapitalmarkt- und Finanzpolitik.
Einfluss auf die Kostenrechnung
Das Streben nach Vergleichbarkeit mit anderen Betrieben hat auch Einfluss auf die traditionelle Vollkostenrechnung genommen. Der Ansatz von kalkulatorischem Unternehmerlohn und kalkulatorischen Mieten wird u.a. damit begründet, die Kostenstruktur eines entsprechenden Eigentümer-Unternehmens mit der von Kapitalgesellschaften vergleichbar zu machen.
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