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Beurteilung des Arbeitnehmers
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1. Rechte des Arbeitnehmers: Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen (Mitarbeiterbeurteilung) sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden; er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen (§ 82 II BetrVG). Der Arbeitgeber hat seine Beurteilung zu begründen (Personalakte).
2. Allgemeine Grundsätze für die Beurteilung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 II BetrVG).
Vgl. auch Beurteilungsgrundsätze.
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