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Bewirtschaftung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatliche Maßnahme; Zuteilung von verbrauchseinschränkenden Teilmengen bestimmter Güter, bes. in Mangelzeiten (Kriegswirtschaft) oder auch im Zusammenhang mit staatlicher Preispolitik, i.d.R. durchgeführt als „Rationierung” mithilfe vielfältiger Bezugsschein- oder Kontingentierungsverfahren.
Anders: Kontingentierung (Kontingent).
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